Über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" können Sie gemäß § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) elektronische Dokumente rechtswirksam an die Stadtbibliothek Bremen übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite Externer Link
www.egvp.de.
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